Datenschutzbeauftragter, Datenschutzberater
(R.Pfabe)
Kurzbeschreibung
Er berät die Unternehmensleitung sowie die Fachabteilungen,
die mit personenbezogenen
Daten umgehen, im Hinblick auf den Datenschutz und überwacht die Einhaltung der
bestehenden
datenschutzrechtlichen Vorgaben beim Verantwortlichem bzw. Auftragsverarbeiter
(Dritter der Daten verarbeitet).
Hierdurch leistet er einen wichtigen Beitrag zum Persönlichkeitsrechtsschutz und
hilft zugleich
Unternehmensrisiken zu reduzieren, welche sich vor dem Hintergrund der immensen
Bußgeld-
androhungen der DS-GVO in neuem Maße ergeben.
Der Datenschutzberater kann dem Verantwortlichen die
Arbeit zur Umsetzung der DS-GVO
abnehmen und entsprechende Umsetzungsmaßnahmen vorschlagen sowie die
dazugehörige
Dokumentation übernehmen. Er ist nicht Weisungsberechtigt.
Der Datenschutzberater ist zur Loyalität gegenüber dem
Unternehmen verpflichtet. Er hat jährlich
eine Einschätzung zur Einhaltung der DS-GVO für die Unternehmensleitung zu
erstellen.
Diese jährliche Einschätzung ist zu dokumentieren und kann natürlich bei einer
Kontrolle durch die
Behörde zur Einsicht verlangt werden.
Der Datenschutzbeauftragte ist die Schnittstelle zwischen
dem Unternehmen und den Betroffenen,
sowie zur Behörde.